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Wie an dieser Stelle bereits angekündigt, wollen wir Sie bezüglich der angeblichen Missachtung von Vertragsregelungen bezüglich von zwei in der 1. Mannschaft eingesetzten Spielern an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.

Wegen der besonderen Bedeutung der Angelegenheit hat der SVW, wie andere Vereine auch, zwischenzeitlich fachkundigen Rechtsrat eingeholt mit dem Ergebnis, dass denjenigen Mannschaften, die Spieler ohne förmlich erteilte Spielberechtigung in Pflichtspielen eingesetzt haben, keineswegs ohne weiteres und zwingend Punkte rückwirkend aberkannt werden können. Nach Ansicht unseres Rechtsanwaltes Frank Schaffranek, Koblenz, kann in diesem Zusammenhang insbesonders nicht unberücksichtigt bleiben, dass sowohl der Fußballverband Rheinland als auch die zuständigen Staffelleiter von diesem Umstand Kenntnis hatten und weder sie noch die Schiedsrichter, die die Spielberechtigung eines jeden Spielers vor Beginn jeder Partie anhand der Spielerpässe kontrollierten.

 

Bedenken gegen den Einsatz der beiden Spieler hatten. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass eine fehlende Spielberechtigung lediglich auf eine versehentliche Verletzung einer reinen Formvorschrift zurückzuführen wäre, durch die weder den betroffenen Vereinen ein Vorteil, noch den gegnerischen Vereinen ein Nachteil erwachsen ist. Eine solche Regelwidrigkeit mit Punktabzug - möglicherweise sogar mit dem Abzug sämtlicher Punkte - zu ahnden, würde sicherlich gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Punktabzüge würden schließlich den Gedanken der sportlichen Auseinandersetzung geradezu auf den Kopf stellen und wären letztlich nicht nur für die betroffenen Vereine sondern insbesondere für den Fußball als solchen kontraproduktiv und schädlich.

 

Um zukünftig derartige Versäumnisse zu verhindern, wären andere in den einschlägigen Ordnungen vorgesehene Mittel völlig ausreichend und angemessen.

Eine entsprechende Stellungnahme hat der SV Weitersburg gegenüber der Kreisspruchkammer zwischenzeitlich abgegeben.





 

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